Auszug aus unserer Satzung

§2 – Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie der Bildung, des Sozialverhaltens, der Eigeninitiative, der Selbständigkeit, der Naturverbundenheit und des Umweltbewusstseins von Kindern vom Krippenalter bis einschließlich zum schulpflichtigen Alter. Besonderer Anspruch bei der Umsetzung ist es hierbei, über die Anforderungen an frühkindliche Bildung, verankert im Kitagesetztes des Landes Brandenburg, hinaus zu gehen und den Kindern mehr zu bieten als der gesetzliche Mindeststandard verlangt. Der Verein ist ein Zusammenschluss engagierter Eltern und anderer Erziehungsberechtigter (Elterninitiative) sowie sonstigerer Förderer zur Ergänzung des Kinderbetreuungsangebotes in Rangsdorf mit besonderer pädagogischer Konzeption. Der Satzungszweck wird in Abhängigkeit der vorhandenen finanziellen Mittel und räumlichen Gegebenheiten unter Mitarbeit der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter durch den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß dem Kitagesetz des Landes Brandenburg (insbesondere Kindertagespflegen, Kindertagesstätten und Hort) erreicht. Der Vereinszweck erfasst auch die Errichtung und Unterhaltung solcher Einrichtungen.