Beitrags-, Gebühren- und Pflichtstundenordnung KITA L.i.n.O! e.V.

Die Beitrags-, Gebühren- und Pflichtstundenordnung KITA L.i.n.O! e.V. vom 02.03.2009 wird zum 01.01.2011 außer Kraftgesetzt und durch folgende Regelung ersetzt:

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Ordentliche Mitglieder des KITA L.i.n.O! e.V. zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15,00 Euro. Beginnt die Mitgliedschaft nicht zum ersten eines Monats, wird für diesen Monat pauschal ein halber Beitrag berechnet. Der Mitgliedsbeitrag wird immer zum 1. des Monats im Lastschriftverfahren eingezogen. Für die Beiträge kann auf Wunsch eine Spendenquittung ausgestellt werden. Als Teil der Aufwandsentschädigung für die Geschäftsführung der Kindertagesstätte werden die Mitglieder des Vorstandes von der Beitragspflicht befreit.

Ehrenamtliche Mitglieder und Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder zahlen keinen Beitrag.

§ 2 Pflichtstunden

Die Mitglieder verpflichten sich, im Sinne des Vereinszweckes sowie anderer, der Kindertagesstätte oder dem Vereins dienenden unterstützenden Maßnahmen, 10 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr abzuleisten. Die erste Hälfte der Arbeitsstunden ist bis 31.Juli des Jahres auszuführen.

Beginnt die Mitgliedschaft erst im Laufe eines Kalenderjahres, reduzieren sich die Pflichtstunden anteilig entsprechend, höchstens jedoch auf 5 Mindeststunden.

Die Art der Tätigkeit und der Termin der Durchführung sind mit dem Vorstand abzustimmen. In der Regel handelt es sich um gemeinschaftliche Garteneinsätze in Frühjahr und Herbst. Auch Engagement bei der Durchführung von Festen für die Kinder, unterstützende Begleitung bei Ausflügen, Pflege der Homepage, Betreuung von Infoständen des Vereins etc. sind Beispiele, für die Arbeit im Rahmen der Pflichtstunden.

Der Vorstand, oder eine von ihm bestimmte Person, quittiert die geleisteten Pflichtstunden dem Mitglied und führt selbst Buch über die Beteiligung. Zum 1.Januar eines jeden Jahres werden nicht geleistete Pflichtstunden mit 6 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt (Pro Jahr 60 Euro maximal bei zehn Pflichtstunden).

§ 3 Kitagebühren und Essengeld

Der Verein KITA L.i.n.O! e.V. legt die „Satzung der Gemeinde Rangsdorf zum Betrieb von gemeindlichen Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung und zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung in den gemeindlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen einschließlich Kindertagespflege vom 09.11.2007“ in der jeweils gültigen Fassung für die Kostenbeteiligung der Eltern zugrunde. Damit sind Höhe und Berechnung der Elternbeiträge in der Kita L.i.n.O! identisch mit allen anderen Rangsdorfer Kindertagesstätten. Gleiches gilt für die Kostenbeteiligung der Eltern an der Essenversorgung.

§ 4 Zusatzbeitrag für Nichtmitglieder

Für Eltern, deren Kinder in der vereinseigenen Kita betreut werden, und die nicht Mitglied im gemeinnützigen Elternverein (Träger der Kita) sind, gilt neben den in §3 genannten Kostenbeteiligungen ein Zusatzbeitrag.

Dies wird damit begründet, dass sich dieser Personenkreis nicht im Rahmen von Pflichtstunden und Vereinsbeitrag am Unterhalt der vereinseigenen Kindertagesstätte beteiligt. Um die beitragspflichtigen Vereinsmitglieder und deren gemeinnützigen Einsatz für den Unterhalt der Kindertagesstätte nicht schlechter zu stellen, fallen für Nichtmitglieder folgende Zusatzgebühren an. Die Gebühren verstehen sich pro betreutes Kind in der Kita Lino.

Aufnahmegebühr zur Deckung der Verwaltungskosten einmalig 25,00 Euro
(Fällig bei Vertragsbeginn)

Kostenbeteiligung an Zusatzangeboten pro Monat 15,00 Euro
(Fällig immer zum ersten des Monats)

Kostenbeteiligung am Unterhalt der Kita pro Kalenderjahr 60,00 Euro
(Der Betrag fällt in unabhängig vom Eintrittsmonat des Kindes in die Kita immer in voller Höhe an und wir bei Vertragsbeginn bzw. zum 01.01. des Jahres im Lastschriftverfahren eingezogen.)

§ 5 Sonstiges

1) Für jede Lastschrift, die nicht eingelöst werden kann, entsteht eine Gebühr in Höhe von 3 Euro.

2) Im Falle von nachgewiesenen sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag an den Vorstand eine Befreiung vom Mitglieds- oder Zusatzbeitrag erfolgen. Hierüber entscheidet der Vorstand.

Die aktuelle Fassung im pdf Format finden Sie hier.